Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“) gelten für den Geschäftsbereich der Wraptiz GmbH mit Sitz in 6010 Kriens, Luzern. Die Firma ist spezialisiert auf Fahrzeugfolierungsdienstleistungen. Diese AGB regeln sämtliche Dienstleistungen, Produkte, Lizenzen, Zahlungen und Garantien, die die Firma direkt oder indirekt gegenüber ihren Kunden erbringt.
Der Vertragsabschluss erfolgt durch die Annahme der Angebote der Wraptiz GmbH, insbesondere hinsichtlich der Beauftragung von Dienstleistungen, dem Bezug von Produkten oder der Nutzung von Lizenzen durch den Kunden.
Alle Preise verstehen sich, sofern nicht anders angegeben, in Schweizer Franken (CHF). Die mündlich angegebenen Preise beinhalten keine Mehrwertsteuer (MWST), sie folgen per schriftlicher Offerte, Auftragsbestätigung oder Rechung. Preisänderungen behält sich die Wraptiz GmbH vor und gelten gemäß dem Zeitpunkt des Vertragsabschlusses.
Der Kunde verpflichtet sich, den Rechnungsbetrag innerhalb von 30 Tagen ab Rechnungsdatum zu begleichen. Alternativ kann der Betrag bereits während des Bestellvorgangs per Kreditkarte oder anderen Zahlungssystemen entrichtet werden. Bei Zahlungsverzug behält sich die Wraptiz GmbH vor, Verzugszinsen in Höhe von 5% zu erheben. Die Wraptiz GmbH behält sich das Recht vor, Vorauskasse zu verlangen und kann bei Zahlungsverzug die Dienstleistungserbringung, Produktlieferung oder Lizenzgewährung verweigern.
Die Wraptiz GmbH bietet eine Ratenzahlung von maximal drei Raten an. Die Wraptiz GmbH hat das Recht, die Ratenzahlungen mit einem Prozentsatz bis 10% vom Ursprungspreis zu Gunsten der Wraptiz GmbH zu erhöhen.
Der Kunde ist sich bewusst, dass somit der Endbetrag mit Ratenzahlungen höher ausfällt als der Ursprungspreis. Werden Ratenzahlungen nicht fristgerecht vom Kunde beglichen, hat die Wraptiz GmbH das Recht, Mahngebühren beim Kunde einzufordern.
Der Kunde verpflichtet sich, die volle finanzielle Leistung zu erbringen, selbst wenn sich das Endprodukt bei der Fahrzeug- oder Produktabholung nicht mit seinen vorherigen visuellen Vorstellungen übereinstimmt. Mit der Angebotsunterzeichnung bestätigt der Kunde gegenüber der Wraptiz GmbH den ausgewählten Folienton gemäss Absprache, Angebot oder Vereinbarung.
Die Wraptiz GmbH erfüllt ihre Verpflichtungen durch die Erbringung der vereinbarten Fahrzeugfolierungsdienstleistungen. Für Online-Dienstleistungen gilt der Sitz der Firma als Erfüllungsort, es sei denn, es wurde anderes vereinbart.
Die Wraptiz GmbH kann zur Erfüllung ihrer Pflichten Hilfspersonen beiziehen, unter Beachtung aller gesetzlichen Bestimmungen.
Die Wraptiz GmbH gewährt dem Kunden das nicht-exklusive, nicht übertragbare Recht zur Nutzung der Fahrzeugfolierungs- und Onlinedienste. Der Kunde darf die bereitgestellten Materialien und Dokumente nur für eigene Zwecke verwenden und nicht an Dritte weitergeben oder andersweitig kommerziell nutzen.
Die Formatierung der bereitgestellten Dokumente darf nicht verändert werden, sofern es nicht ausdrücklich anders vereinbart wurde.
Die Nutzungsdauer der bereitgestellten Dienstleistungen ist vertraglich festgelegt. Der Kunde hat nach Ablauf keinen Anspruch mehr auf einen Austausch oder auf eine Erneuerung.
Der Kunde ist verpflichtet, die Nutzungsrechte im vereinbarten Umfang auszuüben. Die Sicherheit seiner Zugangsdaten liegt in der Verantwortung des Kunden, ebenso wie die Richtigkeit und Vollständigkeit der erfassten Daten.
Der Kunde muss alle erforderlichen Maßnahmen zur Erbringung der Dienstleistung durch die Wraptiz GmbH treffen und erforderliche Unterlagen bereitstellen.
Der Kunde ist verantwortlich für die sichere Aufbewahrung seiner Zugangsdaten. Die Wraptiz GmbH behält sich das Recht vor, das Verhalten des Kunden in Bezug auf die Dienstleistungsnutzung zu überprüfen.
Beide Vertragsparteien haben das Recht, jederzeit vom Vertrag zurückzutreten. Ein solcher Rücktritt muss unter Beachtung einer angemessenen Frist von mind. 5 Arbeitstagen erfolgen. Die zurücktretende Partei verpflichtet sich, sämtliche bis zum Rücktritt getätigten Aufwendungen der anderen Partei vollumfänglich zu entschädigen. Kosten, die durch den Rücktritt entstehen, werden dem Kunden bei Vertragsabschluss transparent mitgeteilt. Die Wraptiz GmbH hat das Recht, Online-Dienstleistungen und deren Aufwände wie zum Beispiel Layouterstellungen, Grafikarbeiten, Gut zum Druck, Vorabklärungsaufwände, Materialbestellungen sowie Arbeiten von Fremdreparaturen oder Drittpersondienstleistungen dem Kunde in Rechnung zu stellen.
Ein Umtausch von Produkten ist grundsätzlich ausgeschlossen.
Der Kunde erhält von der Wraptiz GmbH das Recht, die in der Vertragsbox enthaltenen Dokumente für die vereinbarte Dauer zu nutzen. Ein Rücktritt nach Abschluss der Bestellung, jedoch vor der Nutzung, ist kostenfrei möglich. Nach erfolgter Nutzung ist ein Rücktritt nicht mehr möglich und das vereinbarte Entgelt ist für die restliche vertragliche Laufzeit geschuldet.
Der Kunde ist verpflichtet, sein Fahrzeug zum vereinbarten Termin in den Geschäftsräumen von Wraptiz GmbH abzugeben. Wenn der Kunde sein Fahrzeug später als vereinbart abgibt oder der Fahrzeugschlüssel nicht hinterlegt wurde, gerät die Wraptiz GmbH nicht in Verzug. Der Kunde trägt die Folgen einer nicht rechtzeitigen Übergabe vollständig. Entstandene Kosten werden dem Kunden in vollem Umfang in Rechnung gestellt.
Die Wraptiz GmbH informiert den Kunden, sobald das Fahrzeug fertiggestellt und zur Abholung am vereinbarten Ort bereit ist. Der Kunde verpflichtet sich, das Fahrzeug zum vereinbarten Zeitpunkt oder spätestens innerhalb von 5 Tagen nach Erhalt der Mitteilung über die Fertigstellung des Fahrzeugs abzuholen. Die Bezahlung des vereinbarten Gesamtpreises gemäß Abschnitt 4 wird vorausgesetzt. Die Nutzungs- und Haftungsrisiken für das Fahrzeug gehen spätestens mit der Bereitstellung zur Abholung auf den Kunden über. Dies schließt insbesondere die Haftung für Diebstahl oder Beschädigung durch Dritte oder höhere Gewalt ein. Wenn der Kunde das Fahrzeug nicht zum vereinbarten Zeitpunkt abholt oder den Gesamtpreis gemäß Abschnitt 4 nicht vollständig und fristgerecht begleicht, ist die Wraptiz GmbH berechtigt, das Fahrzeug auf Kosten und Gefahr des Kunden am vereinbarten Ort zu parken oder andersweitig zu lagern. Alle dadurch entstehenden direkten und indirekten Kosten trägt der Kunde vollständig.
Die Übergabe erfolgt an einem zwischen der Wraptiz GmbH und dem Kunden schriftlich vereinbarten Ort, üblicherweise am Geschäftssitz von der Wraptiz GmbH. Wenn der Kunde kurzfristig eine Abholung oder Zustellung seines Fahrzeugs an einem anderen Ort wünscht, erfolgt dies auf eigene Rechnung und Gefahr des Kunden, sofern dadurch besondere, nicht einkalkulierte Kosten für die Wraptiz GmbH entstehen.
Die Angebote der Wraptiz GmbH sind unverbindlich und können sich ändern. Zusätzliche Arbeiten werden separat berechnet. Die Erstangebote basieren auf groben Angaben und dienen als Richtlinie, in den meisten Fällen sind sie kostenlos. Korrekturen am Text sind nicht inbegriffen und werden gesondert nach Aufwand berechnet. Die Preisbindung der Angebote der Wraptiz GmbH erlischt nach 60 Tagen.
Der Kunde ist verpflichtet, die ihm vor der Endfertigung zugestellten Kontrolldokumente auf Fehler zu überprüfen und diese, sofern keine weiteren Korrekturen nötig sind, mit dem Gut zum Druck unterzeichnet zu retournieren. Für Mängel, welche nicht mitgeteilt wurden, übernimmt die Wraptiz GmbH keine Haftung. Eine Bestätigung des Gut zum Druck erfolgt ebenso, wenn der Kunde nur das Angebot unterzeichnet sofern er das Angebot und das Gut zum Druck zusammen erhält.
Die Wraptiz GmbH hat das Recht, Testfolierungen dem Kunde in Rechnung zu stellen. Die Höhe des Betrages ergibt sich aus dem zeitlichen Aufwand und den Materialkosten, die für das Projekt verwendet wurden. Der Kunde verpflichtet sich, den Betrag gemäss Aufwand (CHF 120.00 pro Stunde) zu begleichen, selbst wenn es nicht offeriert oder im Vorfeld besprochen wurde.
Die Wraptiz GmbH gewährt bei Folierungen von Neufahrzeuge eine 1-Jahres-Garantie ab Applikationsdatum. Bei gebrauchten Fahrzeugen werden die Garantiezeiten nach einer gründlichen Untersuchung der Lackoberfläche definiert.
Die Garantiezeiten werden den Kunden mündlich, im Beratungsgespräch, bei An-/Ablieferung des Fahrzeuges oder bei externen Montagen vor Ort bei Auftragsabschluss übermittelt.
Diese Garantie deckt keine Schäden an Fahrzeugen ab, die mit einer Nanolackierung, Keramikbeschichtung oder Wachsveredelung versehen sind, eine kürzlich erfolgte Neu- oder Nachlackierung haben oder bei denen eine nicht fachgerechte Lackierung vorliegt. Dies schließt auch Neufahrzeuge ein.
Bei Transportern oder Fahrzeugen mit einer Dachhöhe von mehr als 2,5 Metern wird das Dach nicht foliert, ausser auf Kundenwunsch. Bei einer Standard-Fahrzeugvollfolierung werden nur die äußeren, glatten und lackierten Oberflächen foliert. Türfälze, Scharniere und der Innenraum bleiben unfoliert. An den Kanten können gegebenenfalls die Originalfarben sichtbar bleiben und trotz unserer Sorgfalt können Staubeinschlüsse nicht vollständig vermieden werden. Aus produktionstechnischen Gründen kann es erforderlich sein, Stossstangen in mehreren Teilen zu folieren.
Reklamationen und Garantieansprüche müssen innerhalb von einer Woche nach ihrem Auftreten gemeldet werden, da sonst der Garantieanspruch erlischt. Unsere Garantie deckt keine Schäden durch unsachgemäße Reinigung, häufiges Reinigen mit Hochdruckreinigern, Vandalismus oder übermäßige mechanische, physikalische oder chemische Beanspruchung ab.
Besonders aggressive Verschmutzungen wie Vogelkot sollten schnellstmöglich entfernt werden, da sie sich sonst in die Folie einarbeiten und nicht mehr vollständig entfernt werden können. Matte Folien sollten nicht poliert werden. Verschmutzungen wie Strassendreck oder Luftschadstoffe sollten zeitnah entfernt werden, da sie sich sonst festsetzen können und eine vollständige Reinigung unmöglich machen. Matte Folien sind aufgrund ihrer leicht porösen Oberfläche besonders anfällig für Schmutz.
Die Wraptiz GmbH empfiehlt eine wöchentliche Pflege, eine saisonelle Politur/Auffrischung der Folie oder gar einen Folienaustausch- oder Entfernung des Materials nach Haltbarkeitsvorgaben, um Folgeschäden zu vermeiden. Die Wraptiz GmbH entzieht sich aus jeglicher Verantwortung einer Kostenbeteiligung von Lack- und Folienschäden, sobald die erwähnten Garantien abgelaufen sind oder die Pflegeempfehlung nicht umgesetzt wurde. Sollte es während der Garantiezeit zu Lack- oder Folienschäden kommen, so steht der Wraptiz GmbH ein Nachbesserungsrecht zu (anstelle einer Rückzahlung oder Vergütung), welche bei der Wraptiz GmbH umgesetzt wurden. Die Wraptiz GmbH übernimmt keine Haftung bei Lackschäden auf Untergründe nach Folienentfernungen, welche nicht ab Werk lackiert wurden.
Die Wraptiz GmbH empfiehlt die Folienentfernung / Neufolierung bei obengenannter Lebensdauer ab Applikationsdatum und lehnt jegliche Verantwortung sowie Material- und Untergrundschäden ab, sofern die Lebensdauer ohne Folienentfernung / Neufolierung überschritten werden. Der Kunde bestätigt mit einer Auftragsübergabe sämtliche Datenblätter gelesen zu haben und ist sich bewusst, die Folienmaterialien in genannter Zeit auszutauschen, um nachfolgende Schäden zu vermeiden.
Die Wraptiz GmbH gewährt bei Folierungen von Neufahrzeuge eine 1-Jahres-Garantie ab Applikationsdatum.
Die Garantiezeiten werden dem Kunden mündlich im Beratungsgespräch oder bei An-/Ablieferung des Fahrzeuges oder bei externen Montagen vor Ort bei Auftragsabschluss übermittelt.
Reklamationen und Garantieansprüche müssen innerhalb von einer Woche nach ihrem Auftreten gemeldet werden, da sonst der Garantieanspruch erlischt. Unsere Garantie deckt keine Schäden durch unsachgemäße Reinigung, häufiges Reinigen mit Hochdruckreinigern, Vandalismus oder übermäßige mechanische, physikalische oder chemische Beanspruchung ab.
Die Wraptiz GmbH empfiehlt eine wöchentliche Pflege, eine saisonelle Politur/Auffrischung der Folie oder gar einen Folienaustausch- oder Entfernung des Materials nach Haltbarkeitsvorgaben, um Folgeschäden zu vermeiden. Die Wraptiz GmbH entzieht sich aus jeglicher Verantwortung einer Kostenbeteiligung von Lack- und Folienschäden, sobald die erwähnten Garantien abgelaufen sind oder die Pflegeempfehlung nicht umgesetzt wurde. Sollte es wären der Garantiezeit zu Lack- oder Folienschäden kommen, so steht der Wraptiz GmbH ein Nachbesserungsrecht zu (anstelle einer Rückzahlung oder Vergütung), welche bei der Wraptiz GmbH umgesetzt wurden.
Diese Garantie deckt keine Schäden an Fahrzeugen ab, die mit einer Nanolackierung, Keramikbeschichtung oder Wachsveredelung versehen sind, eine kürzlich erfolgte Neu- oder Nachlackierung haben oder bei denen eine nicht fachgerechte Lackierung vorliegt. Dies schließt auch Neufahrzeuge ein.
Die Wraptiz GmbH übernimmt keine Haftung bei Lackschäden auf Untergründe nach fachmännischer Folienentfernungen, welche nicht ab Werk lackiert wurden.
Die Wraptiz GmbH empfiehlt die Folienentfernung / Neufolierung bei obengenannter Lebensdauer ab Applikationsdatum und lehnt jegliche Verantwortung sowie Material- und Untergrundschäden ab, sofern die Lebensdauer ohne Folienentfernung / Neufolierung überschritten werden. Der Kunde bestätigt mit einer Auftragsübergabe sämtliche Datenblätter gelesen zu haben und ist sich bewusst, die Folienmaterialien in genannter Zeit auszutauschen, um nachfolgende Schäden zu vermeiden.
Zurzeit liegt für dieses Produkt der Chromserie keine Zertifizierung/Zulassung für den Schweizer Strassenverkehr vor. Der Haltbarkeitswert bei vertikaler Anwendung liegt bei bis zu 6 Monate. Der Kunde ist sich dies bewusst und trägt das Risiko und die Folgen selbst.
Zurzeit liegt für dieses Produkt der Tönungsfolie keine Zertifizierung/Zulassung für den Schweizer Strassenverkehr vor. Der Haltbarkeitswert bei vertikaler Anwendung liegt bei bis zu 7 Jahre. Der Kunde ist sich dies bewusst und trägt das Risiko und die Folgen selbst.
Blendschutzstreifen oben an der Windschutzscheibe sind zulässig, wenn der Fahrzeugführer- oder Führerin bei einer Augenhöhe von 75cm über der Sitzfläche einen Gegenstand in mindestens 4m Höhe auf einer Distanz von 12m ungehindert erkennen kann.
Die Wraptiz GmbH lehnt jede Haftung ab und empfiehlt im schweizer Strassenverkehr die Frontscheibe frei zu lassen. Der Kunde ist sich dies bewusst und trägt das Risiko und die Folgen selbst.
Sponsoringverbeinbarungen werden mit einem separaten Vertrag beider Parteien geregelt. Beide Parteien sind verpflichtet, den Vertrag zu unterzeichnen und die vereinbarten Leistungen, Geldbeträge und Verpflichtungen bis zum vereinbarten Datum einzuhalten.
Die Wraptiz GmbH empfiehlt je nach Ausführungsart und Folierungsvolumen bei Ihrer Versicherung die Folierung unter „Zubehör und Tuning“ mitversichern zu lassen. Die Folierungen sind bei Vollkasko nicht gedeckt, können jedoch durch ein Upgrade mitversichert werden.
Ein Upgrade von einem kleineren zu einem größeren Produktpaket ist jederzeit möglich. Ein Downgrade wird jedoch nach Auftragsbestätigung ausgeschlossen. Wählt der Kunde ein größeres Paket und nimmt nicht alle Dienstleistungen in Anspruch, besteht kein Anspruch auf Rückerstattung. Die vollständige Verrechnung folgt.
Das Eigentum an den Produkten verbleibt bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises bei der Wraptiz GmbH. Bis dahin darf der Kunde die Produkte weder verkaufen, vermieten noch verpfänden.
Die Wraptiz GmbH bemüht sich um eine zuverlässige Verfügbarkeit der Website www.wraptiz.ch und ergreift angemessene Sicherheitsmaßnahmen. Dennoch kann sie keine Gewähr für ein unterbrechungs- und störungsfreies Funktionieren der Website und angebotenen Dienstleistungen geben. Die Wraptiz GmbH leistet keine Gewähr für die sachliche und inhaltliche Korrektheit, Vollständigkeit und Zuverlässigkeit der publizierten oder übermittelten Informationen.
Für die Produkte gewährleistet die Wraptiz GmbH, dass sie frei von Mängeln in Material und Herstellung sind. Etwaige Mängel sind der Wraptiz GmbH unverzüglich vorzuzeigen. Die Wraptiz GmbH entscheidet über Reparatur oder Ersatz. Ein Anspruch auf Kostenrückerstattung bei Fremdreparaturen oder Drittpersondienstleistungen ist ausgeschlossen.
Die Haftung für indirekte Schäden und Mangelfolgeschäden wird vollständig ausgeschlossen. Die Haftung für direkte Schäden ist auf die Summe der erworbenen Dienstleistung, des Produkts oder der Lizenz beschränkt. Diese Beschränkung gilt nicht für direkte Schäden durch Grobfahrlässigkeit oder Vorsatz. Schäden sind der Firma umgehend zu melden. Sollte es wären der Garantiezeit zu Lack- oder Folienschäden kommen, so steht der Wraptiz GmbH ein Nachbesserungsrecht zu (anstelle einer Rückzahlung oder Vergütung). Die Haftung für Hilfspersonen wird ausgeschlossen.
Alle Rechte an Produkten, Dienstleistungen und Marken stehen der Wraptiz GmbH zu oder sind durch Berechtigung des Inhabers gedeckt. Weder diese AGB noch individuelle Vereinbarungen übertragen Immaterialgüterrechte, es sei denn, dies wird ausdrücklich erwähnt. Jegliche Verwendung von Informationen, Bildern oder Texten im Zusammenhang mit diesen Bestimmungen bedarf der ausdrücklichen Genehmigung der Wraptiz GmbH.
Die Wraptiz GmbH darf im Rahmen des Vertragsschlusses aufgenommene Daten zur Erfüllung der Verpflichtungen verarbeiten und verwenden. Der Kunde erklärt sich mit der Speicherung und vertragsgemäßen Verwertung seiner Daten einverstanden. Die Datenschutzbestimmungen finden Anwendung.
Die Wraptiz GmbH behält sich vor, diese AGB jederzeit zu ändern. Die neue Version tritt durch Publikation auf der Website der Wraptiz GmbH in Kraft. Es gilt die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültige Version, sofern der Kunde nicht einer neueren Version zugestimmt hat.
Diese AGB gehen älteren Bestimmungen und Verträgen vor. Nur Individualverträge, die diese AGB spezifizieren, haben Vorrang.
Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages ungültig sein, bleibt die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen unberührt. Die Vertragsparteien werden die ungültige Bestimmung durch eine wirksame ersetzen.
Beide Parteien und ihre Hilfspersonen verpflichten sich, alle im Zusammenhang mit den Leistungen erworbenen Informationen vertraulich zu behandeln, auch über die Beendigung des Vertrages hinaus.
Die Wraptiz GmbH ist von der Erfüllung betroffener Pflichten befreit, wenn höhere Gewalt dies verhindert. Die Wraptiz GmbH hat das Recht, bei länger andauernder höherer Gewalt vom Vertrag zurückzutreten und bereits geleistetes Entgelt zu erstatten. Weitere Ansprüche sind ausgeschlossen.
Diese AGB unterstehen schweizerischem Recht. Soweit keine zwingenden gesetzlichen Bestimmungen vorgehen ist das Gericht am Sitz Wraptiz GmbH zuständig. Das Übereinkommen der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Produktekauf (SR 0.221.221.1) wird explizit ausgeschlossen.
Diese AGB treten mit Wirkung vom 23.6.2022 in Kraft und gelten bis auf Widerruf. Änderungen bedürfen der schriftlichen Zustimmung beider Parteien.